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AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.) Geltungsbereich

a) Die nachfolgend aufgestellten Geschäftsbedingungen von "Diplom-Jurist Viktor Hartmann" regeln die Recherchendienstleistung von Viktor Hartmann nachfolgend Auftragnehmer, mit dessen Kunden, nachfolgend Auftraggeber.
b) Mit Unterzeichnung des Auftrags erkennt der Auftraggeber die AGB an.
c) Gegenbestätigungen des Auftraggebers wird hiermit insofern widersprochen, als sie den AGB widersprechen.

2.) Umfang und Erfüllung des Auftrags
a) Der Umfang der zu erbringenden Leistung wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich vereinbart. Der Vertragsabschluss bedarf der Schriftform (Fax oder Brief), in der der voraussichtliche Zeitumfang und Gegenstand der Rechercheleistung festgelegt wird. Die schriftliche Beauftragung des Auftragnehmers ist durch den Auftragnehmer zu bestätigen.
b) Nach Auftragserteilung und Eingang einer Vorauszahlung wird die erste Rechercheeinheit von max. vier Stunden durchgeführt (siehe Preisliste). Nach Erhalt eines Zwischenberichts entscheidet der Auftraggeber über eine Fortsetzung der Recherche. Wird die Vorauszahlung nicht ausgeschöpft (z.B. wegen Quellenlage), wird der Restbetrag dem Auftraggeber zurückerstattet.
c) Wird im Laufe der Durchführung des Auftrags eine über den Vertragsgegenstand hinausgehende Leistung erforderlich, die nicht festgelegt ist, ist zusätzlich eine Vereinbarung darüber zu treffen. Diese muß in schriftlicher Form getroffen werden, in der ebenfalls die entsprechende Vergütung festgehalten wird.
d) Der Auftragnehmer ist berechtigt, wenn sich dies für die Erfüllung des Auftrags als notwendig erweist, nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber die Zuarbeit eines fachlich dazu qualifizierten Dritten heranzuziehen.

3.) Laufzeit und Zahlungsmodalitäten
a) Der Vertrag endet mit Erfüllung der Leistung, mit Rücktritt oder durch Kündigung, soweit gesetzlich zulässig. Schadensersatzansprüche werden durch die Ausübung des Rücktrittsrechts oder eines Kündigungsrechts nicht berührt.
b) Ein Rücktritt des Auftragnehmers vom Vertrag kommt bei Vorliegen von über die gesetzlichen Rücktrittsgründe hinaus gehenden Gründen in Betracht:
- Es liegen Gründe vor, die die Ausführung des Auftrags unmöglich machen oder nur unter unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich machen und diese Umstände aus Sicht des Auftragnehmers nicht vertretbar sind.
- Der Auftraggeber kann wegen bestehender oder drohender Insolvenz nach Auftragserteilung die zu erwartenden Kosten der Recherche nicht tragen. In diesem Falle sind dem Auftragnehmer jedoch Auslagen oder Vergütung für die inzwischen erbrachte Leistung zu erstatten.
c) Das Honorar wird spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig.

4.) Fristen
Die vereinbarten Lieferfristen beruhen auf Erfahrungswerten. Sollten sich durch unvorhersehbare Umstände Verzögerungen für eine eventuell vereinbarte Abgabefrist abzeichnen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ergeben sich daraus jedoch nicht. Eine etwa von Nr. 6.) c) nicht ausgeschlossene Haftung wird hiervon nicht berührt.

5.) Übertragung von Rechten
a) Der Auftraggeber erhält Daten und Datenträger zur persönlichen Nutzung. Die Verwendung unterliegt generell den für Archivgut gültigen Verordnungen bzw. Archivgesetzen. Bei Verwertung von Informationen aus Archivalien sind bestehende Urheber- und Persönlichkeitsrechte zu wahren.
b) Bei Archivgut oder Abbildungen, die der Auftragnehmer als Kopien oder Dateien an den Auftraggeber liefert, sind die Nutzungsrechte des Eigentümers zu berücksichtigen. Veröffentlichungen unterliegen dessen schriftlicher Zustimmung.

6.) Haftung
a) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, die auf missverständliche oder lückenhafte Informationen seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind.
b) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Verwahrorte von Quellen und Beständen im Zuge der Recherche zu untersuchen. Eine Garantie für die Vollständigkeit kann der Auftragnehmer aber nicht übernehmen.
c) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen mit Ausnahme der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aus einer vorsätzlichen und fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder vorsätzlichen und fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. Der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen bezieht sich nicht auf sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. Ferner bezieht sich der Haftungsausschluss nicht auf den Fall, dass der Auftragnehmer eine Garantie für die Richtigkeit des Ergebnisses seiner Recherche übernommen hat. Schließlich bezieht sich der Haftungsausschluss auch nicht auf den Fall der Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten (Kardinalpflichten), ist aber im Falle der einfachen fahrlässigen Pflichtverletzung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt, der in der Regel die Auftragssumme nicht übersteigt.

7.) Schlussbestimmungen
a) Hinsichtlich Streitigkeiten bei der Durchführung des Auftrags kommen ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.
b) Sollte einer der vorgenannten Bedingungen unwirksam sein oder werden, so verlieren die anderen Bestimmungen ihre Wirksamkeit nicht.
c) Vereinbarungen, die von den AGB abweichen, bedürfen der Schriftform.