Ahnenforschung von einer bestimmten Person ausgehend, erforscht man in die Abstammung in aufsteigender Linie und damit die Vorfahren (auch: Ahnen; daher die volkstümliche Bezeichnung „Ahnenforschung“) dieser Person; oder in absteigender Linie deren Nachkommen.
Ahnentafel stellt die Vorfahren eines Individuums, in einer feststehenden Ordnung in Tafelform dar. Sie wird verwendet, wenn die Verknüpfung der Vorfahren mit einem Blick erfasst werden soll.
Erbenermittler werden beauftragt, verschollene Erben zu ermitteln. Sie werden in den überwiegenden Fällen direkt vom Nachlassgericht bzw. Nachlasspfleger beauftragt. Grundlegende Voraussetzungen für die Ausübung dieses Berufes sind qualifizierte Kenntnisse über die Genealogie und Kenntnisse über nationales und internationales Erbrecht. Spezialkenntnisse zu historischen Ereignissen, zu Auswanderungen und durch Kriegsereignisse bedingte Umsiedlungen sind unabdingbar. Erbenermittler übernehmen Erbenermittlungen immer auf eigenes wirtschaftliches Risiko.
Erbenermittlung ist die Suche nach und die Dokumentation von Verwandten eines Erblassers, die in der Regel aufgrund gesetzlicher Erbfolge als Erben des Verstorbenen in Frage kommen. Das Ergebnis einer erfolgreichen Erbenermittlung ist die Beantragung eines Erbscheins durch mindestens einen Erben und die Feststellung der Erbfolge durch das Nachlassgericht. Können keine Erben ermittelt werden, so fällt der gesamte Nachlass in der Regel an den Fiskus, oder der Nachlass kommt vorerst in die gerichtliche Hinterlegung, vorausgesetzt der Nachlass besteht lediglich aus Barvermögen und höchstens aus kleineren, hinterlegungsfähigen Sachwerten( z.B. Schmuck). Kann ein Teil der Erbfolge trotz der Erbenermittlung nicht geklärt werden, so können mögliche weitere Beteiligte am Nachlassverfahren mittels einer öffentlichen Aufforderung nach §2358 BGB aufgerufen werden mit dem Ziel, dass dann diese Anteile den bekannten Erben zufließen.
Erbrecht ist im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen. Das Erbrecht ist in Art. 14 GG ausdrücklich garantiert.
Erbschein wer seine Stellung als Erbe nachweisen will, benötigt einen Erbschein. Es handelt sich dabei um eine amtliche Urkunde, die für den Rechtsverkehr feststellt, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Er dient der Sicherheit im Rechtsverkehr.
Genealogie befasst sich mit der Abstammung eines Menschen von einem anderen Menschen (siehe Ahnenforschung)
Nachlass ist die Gesamtheit des aktiven und passiven Vermögens eines Verstorbenen oder die Erbschaft desselben.
Namenforschung auch Onomastik oder Namenskunde beschäftigt sich mit der Bedeutung, Herkunft und Verbreitung von Namen. Das können unter anderem Personennamen, aber auch Namen geographischer Objekte oder anderer Dinge sein.
Paläografie ist die Lehre von alten Schriften. Aufgabe ist, die lebendige Entwicklung der Schrift in ihren Einzelheiten an den überlieferten Schriftdenkmälern nachzuvollziehen. Paläografische Kenntnisse helfen dabei, verschiedene Schriftarten in ihren Entwicklungsphasen zu erkennen und dadurch undatierte Schrift-und Literaturdenkmäler räumlich und zeitlich einzuordnen.
Stammbaum ist eine graphische Darstellung, die die Nachfahren einer Person aufzeigt. Beim Stammbaum wird der Stammvater als Bezugsperson unten, gleichsam als Wurzel eines Baumes dargestellt. Darüber befinden sich die Kinder und weitere Nachfahren, dabei steht die gleichrangige jüngere Person immer links von der älteren. Es gibt verschiedene Varianten der Darstellung eines Stammbaumes. Beispielsweise können weibliche Nachkommen einbezogen werden oder nur Personen gleichen Namens. Wahlweise kann eine schematische oder dekorative Form der Darstellung erfolgen.
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